Garantiebestimmungen
Weka Holzbau GmbH - Garantiebestimmungen:
Wir gewähren Ihnen zu nachfolgenden Konditionen - jedoch nur auf unsere Holzprodukte (weka - Produkt genannt) soweit sie aus Holz bestehen, nicht auf damit verbundene Bauteile oder Bestandteile des weka - Produkt aus anderem Material als Holz - ab Lieferdatum 5 Jahre Garantie auf Funktion. Innerhalb der Garantiezeit werden fehlerhafte oder fehlende Teile der Ware oder die Ware selbst nach unserer Wahl kostenlos ersetzt. D. h., Sie erhalten von uns das Material ohne zusätzliche Kosten. Die durch den Austausch entstehenden Kosten, insbesondere Liefer- und Auf- oder Umbaukosten und andere Folgekosten, sind im Garantieanspruch jedoch nicht enthalten. Garantieansprüche können nur in Verbindung mit Originalpackzettel und Originalkaufbeleg in Anspruch genommen werden und müssen uns gegenüber innerhalb der Frist schriftlich, per Telefax oder per e-Mail geltend gemacht werden. Die zügige Bearbeitung setzt aber eine geordnete Beschreibung des Schadens in Bild und Text und Begründung der Mangelverursachung durch die weka Holzbau GmbH voraus! Von der Garantie sind Schäden grundsätzlich ausgeschlossen, wenn - das weka - Produkt falsch gegründet (Fundamente o. ä.) ist , auch bei nur geringen Fehlern, - von der jeweiligen Montageanleitung abgewichen worden ist, - Windgeschwindigkeiten über Stärke 7, Naturkatastrophen oder anderweitige gewaltsame Einwirkungen, aufgetreten sind, - die jeweils angegebenen Belastungsgrenzen (z. B. Schneelasten usw.) überschritten worden sind, - irgendeine Veränderung (Zusätzliche An- oder Umbauten) an dem Produkt im Vergleich zur Montageanleitung vorgenommen worden ist , - unterlassene oder nicht ausreichende Pflege (Wartung: Holzschutz, Holzanstrich usw.) des Holzes vorgenommen worden ist. Auf einen ursächlichen Zusammenhang mit dem Schaden kommt es generell nicht an. Holztypische Farbveränderungen, Rissbildungen, Verwerfungen, Schwinden, Quellen oder ähnliche normale, in der Natur des Werkstoffes "Holz" begründete Veränderungen, und deren Folgen sind von der Garantie ausdrücklich ausgenommen. Weitergehende Ansprüche und Folgeschäden fallen generell nicht unter die Garantiebestimmungen. Für aus anderem Material als Holz bestehende Bauteile gelten nur die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen und sonstige Gesetze; hierfür gilt die Garantie nicht. Schadhafte oder defekte Einzelteile müssen vor dem Einbau beanstandet werden, da sonst der Garantieanspruch erlischt.
Ihre Garantieansprüche sowie eventuelle Rückfragen richten Sie bitte an:
Weka Holzbau Gmbh
Abteilung Kundenservice
Johannesstraße 16
D-17034 Neubrandenburg
Tel. 0049 (0) 395 42908-0
Fax. 0049 (0) 395 42908-83
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